Amerikas ungerechter Krieg
gegen die Drogen
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von Thomas Leske

Kannabispflanze

Zusammenfassung
[133] Soll der Freizeitkonsum von Drogen wie Marihuana, Kokain, Heroin und LSD einem gesetzlichen Verbot unterliegen? Drogengegner sagen ja. Sie behaupten für gewöhnlich, Drogenkonsum sei sowohl für den Nutzer als auch für die Gesellschaft allgemein äußerst schädlich – vielleicht sogar unmoralisch, und sie glauben, diese Tatsachen seien als Verbotsgrund ausreichend. Freigabebefürworter sagen nein und berufen sich dabei für gewöhnlich auf eines oder mehrere von drei Argumenten: Erstens behaupten einige, Drogenkonsum sei nicht so schädlich, wie Drogengegner meinen, und sei gelegentlich sogar nützlich. Zweitens behaupten einige, Drogenverbote „funktionierten“ nicht, d. h. sie verhinderten den Drogenkonsum nicht besonders wirksam und hätten eine Reihe sehr nachteiliger Folgewirkungen. Schließlich behaupten einige, Drogenverbote seien Unrecht oder verletzten Rechte.
Ich unternehme an dieser Stelle nicht den Versuch, all diese Argumente zu besprechen. Stattdessen beschränke ich mich auf die drei Hauptargumente der Drogendebatte: Erstens demjenigen, Drogen solle man aufgrund der Schädigung der Konsumenten verbieten; zweitens, man solle sie verbieten, weil sie außer den Konsumenten noch anderen schadeten; und drittens, man solle sie legalisieren, weil Drogenverbote Rechte verletzten. Ich richte mein Augenmerk auf die moralphilosophischen Fragen, welche diese [134] Argumente aufwerfen, statt auf medizinische oder gesellschaftliche Fragen und werde zeigen, dass die beiden Verbotsargumente scheitern, wogegen das dritte Argument für die Freigabe greift.

Zitiervorschlag: . „Amerikas ungerechter Krieg gegen die Drogen“. In Wider die Anmaßung der Politik, Thomas Leske (Hrsg., Übers., Verlag), Gäufelden 2015, ISBN 978-3981761603, S. 85102, 3. Auflage 2018-08-06, DOI 10.5281/zenodo.1340642. [Auf einzelne Stellen können Sie über die Randnummern verweisen. Diese entsprechen den Seitenzahlen des englischen Ausgangstexts.]

1 Schädigung der Konsumenten durch Drogen

Das erste Argument für ein Verbot besteht darin, man solle Drogen verbieten, weil deren Konsum für die Konsumenten selbst äußerst schädlich sei, und ein Verbot das Ausmaß des Drogenmissbrauchs eindämme. Dieses Argument unterstellt, es sei rechtmäßige Aufgabe der Regierung, Menschen daran zu hindern, sich selbst zu schaden. Die Argumentationskette lautet daher in etwa:
  1. Drogenkonsum ist für die Konsumenten sehr schädlich.
  2. Die Regierung soll den Menschen verbieten, etwas zu tun, das ihnen selbst schadet.
  3. Deshalb soll die Regierung Drogenkonsum verbieten.
Offensichtlich ist die zweite Prämisse für den Schluss wesentlich; wenn ich der Meinung wäre, Drogenkonsum sei sehr schädlich, aber nicht dass die Regierung Menschen verbieten solle, sich selbst zu schaden, dann wäre diese Schädlichkeit für mich kein Grund, Drogen zu verbieten. Außerdem ist Prämisse (2) ohne weitere Einschränkungen äußerst unplausibel. Betrachten wir einige Beispiele für schädliche Dinge, die sich Menschen selbst antun (bzw. solche mit einem Schadensrisiko): Sie rauchen Tabak, trinken Alkohol, essen zu viel, fahren Motorrad, haben ungeschützten Geschlechtsverkehr bzw. viele Geschlechtspartner, erhalten Beziehungen zu rücksichtslosen oder gewalttätigen Geliebten aufrecht, nehmen Dispokredite bis zum Limit auf, halten an einem Beruf ohne Zukunft fest, brechen die Schule ab, ziehen nach New-Jersey und sind grob zum eigenen Chef. Soll die Regierung all das verbieten? Die meisten von uns stimmen wohl überein, dass die Regierung nichts davon verbieten soll, geschweige denn all diese Dinge; und dies nicht bloß aus logistischen und praktischen Gründen sondern weil wir finden, dass diese Handlungen die Regierung nichts angehen.
Vielleicht stellen sich Verfechter des Verbots auf den Standpunkt, der Staat solle nicht alle Handlungen verbieten, die einem selber schaden, sondern nur diejenigen, welche einem selber auf eine bestimmte Weise schaden oder in einem bestimmten Ausmaß, oder die eine andere Besonderheit aufweisen. Es läge dann an den Verbotsverfechtern zu erklären, wie der Schaden des Drogenkonsums (für die Konsumenten) sich von anderen Schäden unterscheidet, welche man sich durch die oben erwähnten Handlungen selbst zufügt. Ziehen wir drei Möglichkeiten in Betracht:
  1. Ein Ansatz besteht darin, dass Drogenkonsum außer den Konsumenten noch weiteren Menschen schadet; wir werden auf diesen Schaden in Abschnitt 2↓ eingehen. Wenn mein Standpunkt zutrifft, dass weder der Schaden für die Konsumenten noch der Schaden für andere ein Verbot rechtfertigt, [135] dann erscheint es kaum plausibel, dass die beiden Schadensarten zusammengenommen ein Verbot rechtfertigen. Natürlich kann man der Meinung sein, dass eine bestimmte Gesamtschadenshöhe erreicht werden muss, ab der das Verbot einer Handlung gerechtfertigt werden kann, und dass der Schaden von Drogen für die Konsumenten und für andere zusammengenommen über dieser Schwelle liegt, wogegen dies eine einzelne Schadensart für sich alleine nicht vermag. Doch wenn – wie ich meine – weder das Schadensargument in Bezug auf Konsumenten noch das Schadensargument in Bezug auf andere greift, weil es nicht Aufgabe des Staates ist, Strafen zur Verhinderung der im Raum stehenden Schadensarten zu verhängen, dann bilden auch beide Schadensarten zusammengenommen kein überzeugendes Argument für ein Verbot.
  2. Ein zweiter Ansatz besteht in der Behauptung, Drogenkonsum sei allgemein schädlicher als die oben aufgeführten Handlungen. Doch es scheint keinen Grund zu geben, dies zu glauben. Nehmen wir die Todeszahlen als (zugegebenermaßen verengten) Maßstab für die Schädlichkeit. Das US-Bundesamt für Drogenpolitik (Office of National Drug Control Policy) behauptet, es gäbe 18.000 Drogentote pro Jahr in Amerika. Im Vergleich dazu verursacht Tabak geschätzte 440.000 Todesfälle pro Jahr. Selbstverständlich gibt es mehr Tabakraucher als Drogenkonsumenten, so dass wir jeweils durch die Zahl der Konsumenten teilen sollten: Tabak tötet pro Jahr 15 von 1.000 Konsumenten; illegale Drogen töten pro Jahr 2,6 von 1.000 Konsumenten. Dennoch will so gut wie niemand Tabak verbieten und Raucher ins Gefängnis stecken. Ähnlich verhält es sich mit Fettleibigkeit, welche womöglich 420.000 Todesfälle pro Jahr verursacht (durch verstärkt auftretende Herzprobleme, Schlaganfälle, usw.) bzw. 11 Todesfälle unter 1.000 Betroffenen. Mediziner schlagen wegen der zunehmend verbreiteten Fettleibigkeit Alarm, doch bislang will niemand Dicke in den Knast stecken.
    Andere Schäden des Drogenkonsums sind weniger greifbar – etwa eine allgemeine Einschränkung der Lebensqualität. Diese lassen sich schwer beziffern. Vergleichen wir dies jedoch mit dem Ausmaß des Schadens für den eigenen Lebensweg, den man durch solche Dinge anrichtet wie den Abbruch der Oberschule, die jahrelange Arbeit in einem Beruf ohne Zukunft oder durch die Heirat eines Mistkerls, welche alle dem eigenen Wohlergehen dauerhaft und massiv Abbruch tun können. Dennoch will niemand Schulabbrecher ins Gefängnis stecken oder Menschen, die in eine berufliche Sackgasse laufen oder eine unglückliche Ehe eingehen. Schon die Vorstellung erschiene lächerlich und als klare Überschreitung staatlicher Befugnisse.
  3. Ein weiterer Ansatz lautet, Drogenkonsum schade den Konsumenten in anderer Weise als die aufgeführten Handlungen. Welche Art Schäden verursachen nun Drogen? Zum einen können unerlaubte Drogen die Gesundheit der Konsumenten angreifen und sie in einigen Fällen in Lebensgefahr bringen. Aber auch viele andere Handlungen bergen Gesundheitsrisiken etwa der Genuss von Alkohol, Tabak oder fettigen Speisen sowie Geschlechtsverkehr und die Teilnahme am Straßenverkehr, doch so gut wie niemand glaubt, dass diese Handlungen unter Strafe gestellt werden sollten.
Zweitens können Drogen den menschlichen Bindungen eines Konsumenten schaden – insbesondere denen zu seiner Familie, seinen Freunden und Geliebten, und ihn daran hindern, [136] befriedigendere Bindungen aufzubauen. Mit anderen grob umzuspringen, kann das Gleiche bewirken, doch niemand glaubt, dass man für Grobheiten ins Gefängnis gehöre. Des Weiteren ist wohl sehr wenig plausibel, das jemand strafrechtlich verfolgt werden soll, weil er seine persönlichen Bindungen ruiniert. Ich verfüge zwar über keine allgemeine Theorie darüber, wofür Strafen verhängt werden sollen, doch betrachten wir die folgenden Beispiele: Angenommen ich beschlösse, mit meiner Freundin Schluss zu machen, die Verwandtschaft nicht mehr anzurufen und alle meine Freunde zu verstoßen. Ich täte dies ohne besonderen Grund nur aus einer Laune heraus. Dies würde meine persönlichen Beziehungen denkbar stark beschädigen. Soll nun die Polizei kommen, mich verhaften und ins Gefängnis stecken? Wenn nicht, wieso sollte sie mich dann für eine Tat verhaften, die lediglich ein Risiko birgt, einen ähnlichen Scherbenhaufen anzurichten? Folgendes politische Prinzip erscheint vernünftig: Wenn es falsch ist (da keine legitime Staatsaufgabe), Menschen dafür zu bestrafen, dass sie ein bestimmtes Ergebnis unmittelbar herbeiführen, dann ist es ebenso falsch, sie dafür zu bestrafen, dass sie eine andere Handlung vornehmen, welche ein Risiko birgt, dieses Ergebnis mittelbar herbeizuführen. Wenn der Staat mir nicht verbieten kann, meine menschlichen Bindungen direkt zu kappen, dann kann die Tatsache, dass mein Drogenkonsum dazu führen kann, dass diese Bindungen beschädigt werden, kein guter Grund sein, mir den Konsum von Drogen zu verbieten.
Drittens können Drogen einem Konsumenten finanziell schaden, dadurch dass sie Geld kosten, ihm ihretwegen gekündigt wird, oder er keine Stelle findet oder nicht befördert wird. Dasselbe Prinzip lässt sich auch hier anwenden: Wenn es einen Missbrauch staatlicher Gewalt darstellt, mir zu verbieten, derlei nachteilige finanzielle Folgen direkt herbeizuführen, dann stellt die Tatsache, dass Drogenkonsum diese indirekt herbeiführen könnte, sicherlich keinen guten Grund dar, Drogenkonsum zu verbieten. Angenommen ich beschließe einfach so, meine Stelle zu kündigen und meine gesamten Ersparnisse aus dem Fenster zu werfen. Soll dann die Polizei kommen, mich verhaften und ins Gefängnis stecken?
Viertens und letztens können Drogen die Moralvorstellungen des Konsumenten beschädigen, wie James Q. Wilson glaubt:
Wenn Sie mit mir glauben, dass die Abhängigkeit von bestimmten bewusstseinsverändernden Drogen ein sittliches Problem darstellt, und dass deren Verbot teilweise auf ihrer Unsittlichkeit beruht, dann untergräbt eine Legalisierung die sittliche Botschaft oder löscht sie sogar völlig aus. Jene Botschaft ist Grundlage der Ungleichbehandlung von Nikotin und Kokain. Beide machen stark abhängig, und beide schädigen den Körper. Doch wir behandeln die beiden Drogen nicht bloß deswegen unterschiedlich, weil Nikotin einen so breiten Absatz findet, dass es sich einem wirksamen Verbot entzieht, sondern weil [137] es Konsumenten nicht als menschliche Wesen zerstört. Tabak verkürzt das eigene Leben, Kokain entwertet es. Nikotin verändert die eigenen Gewohnheiten, Kokain verändert die eigene Seele. Der starke Konsum von Crack zersetzt im Unterschied zu starkem Tabakrauchen jenes natürliche Einfühlungsvermögen und Pflichtgefühl, welches unser menschliches Wesen ausmacht und gesellschaftliches Leben ermöglicht.
In diesem Passus behauptet Wilson, (a) Kokainkonsum sei unsittlich, (b) zerstöre die eigene Menschlichkeit, (c) verändere die eigene Seele und (d) zersetze Einfühlungsvermögen und Pflichtgefühl. Ein Problem an Wilsons Beweisführung liegt darin, dass Belege für die Behauptungen (a)-(d) fehlen. Bevor wir Leute für die Beschädigung ihrer Seele ins Gefängnis stecken, sollten wir objektive Belege dafür verlangen, dass ihre Seele tatsächlich Schaden nimmt. Bevor wir Leute für ihre Unsittlichkeit einsperren, sollten wir ein Argument verlangen, welches die Unmoral ihrer Handlung wirklich aufzeigt. Vielleicht laufen alle Vorwürfe der Unsittlichkeit und Beschädigung darauf hinaus, dass Drogenkonsumenten ihr Einfühlungsvermögen und Pflichtgefühl verlieren – also die Behauptungen (a)-(c) alle auf Behauptung (d) beruhen. Es ist plausibel, dass starker Drogenkonsum zum Verlust von Einfühlungsvermögen sowie Pflicht- und Verantwortungsgefühl führt. Ist dies ein guter Grund, Drogenkonsum zu verbieten?
Wieder scheint es so, dass man eine Handlung nicht deswegen verbieten sollte, weil sie womöglich indirekt bestimmte Folgen hat, es sei denn, ein Verbot, diese Folgen direkt herbeizuführen, wäre angemessen. Wäre es im Rahmen legitimer Staatsaufgaben angemessen, Menschen dafür zu bestrafen, dass sie unsympathisch und pflichtvergessen sind oder sich unsympathisch und pflichtvergessen verhalten? Angenommen Howard fühlt sich nicht in andere ein, obschon er kein Drogenkonsument ist. Wenn jemand Howard seine Probleme schildern will, fordert er ihn nur auf, mit Jammern aufzuhören. Freunde und Kollegen, die Howard um einen Gefallen bitten, weist er schroff zurück.
Außerdem ist Howard pflichtvergessen, auch wenn er anderen nicht auf eine Weise schadet, die gegen die gültigen Gesetze verstößt. Er bemüht sich nicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, und ist auch nicht Stolz auf seine Arbeit. Er spendet nichts für wohltätige Zwecke. Er versucht nicht, sich gesellschaftlich einzubringen. Howard ist ein durch und durch gemeiner und unangenehmer Zeitgenosse. Soll man ihn ins Gefängnis stecken?
Wenn nein, warum sollte man dann jemanden für eine Handlung ins Gefängnis stecken, die lediglich ein Risiko birgt, daraufhin wie Howard zu werden? Wenn es einen Missbrauch staatlicher Gewalt darstellt, Menschen dafür zu bestrafen, dass sie Mistkerle sind, dann ist die Tatsache, dass Drogenkonsum dazu führen kann, ein Mistkerl zu werden, kein guter Grund, Drogenkonsum zu verbieten. [138]

2 Schädigung Dritter durch Drogen

Einige bringen vor, Drogenkonsum müsse einem gesetzlichen Verbot unterliegen, weil er der Familie, den Freunden und Kollegen des Konsumenten schade bzw. der Gesellschaft allgemein. In einem Bericht des US-Bundesamts für Drogenpolitik heißt es:
Eine Demokratie kann nur dann gedeihen, wenn ihre Bürger die eigene Freiheit zu schätzen wissen und sich ihrer persönlichen Verantwortung stellen. Drogenkonsum zerfrisst die Fähigkeit des Einzelnen, diesen Idealen zu folgen. Er setzt in vielerlei Hinsicht die Fähigkeit des Einzelnen herab, sein Leben zu meistern – als Schüler, als Vater bzw. Mutter, als Ehegatte, als Angestellter, ja selbst als Kollege oder Verkehrsteilnehmer. Und obgleich einige behaupten, Drogenkonsum sei Ausdruck persönlicher Autonomie, ist er in Wahrheit der persönlichen Freiheit abträglich, und mindert die Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben und der Verheißung Amerikas teilzuhaben.
Zumindest einer dieser angeblichen Schäden, nämlich die Verkehrsgefährdung, fällt klar in den Aufgabenbereich des Staates. Daher stimme ich vollkommen zu, dass das Fahren unter Drogeneinfluss verboten sein soll. Doch was ist mit den übrigen angeblichen Schäden?
Kommen wir auf unseren hypothetischen Bürger Howard zurück. Stellen wir uns vor, Howard schätzt aus Gründen, die nichts mit Drogen zu tun haben, die Freiheit nicht und stellt sich auch nicht seiner persönlichen Verantwortung. Es ist nicht ganz klar, was das genau bedeutet, doch nehmen wir obendrein an, Howard hängt einer totalitären politischen Weltanschauung an und leugnet die Existenz des freien Willens. Er gibt ständig anderen die Schuld an seinen Problemen und drückt sich vor Entscheidungen. Howard geht aufs College und hat einen Nebenjob. Doch er ist ein schrecklicher Schüler und Arbeiter. Er lernt kaum und vergisst häufig die Hausaufgaben, worauf er schlechte Noten erhält. Wie bereits erwähnt, kommt Howard zu spät zur Arbeit und ist nicht stolz auf seine Arbeitsleistung. Obschon er nicht gegen die geltenden Gesetze verstößt, ist er ein nachlässiger und rücksichtsloser Ehemann und Vater. Er macht auch keinerlei Anstalten, sich in die Gesellschaft einzubringen oder an der Verheißung Amerikas teilzuhaben. Er zieht es vor, daheim vor dem Fernseher herumzugammeln und den Rest der Welt für seine Probleme zu verfluchen. Kurz gesagt, Howard tut seiner Familie, seinen Freunden und Kollegen sowie der Gesellschaft all das an, was die Drogenbehörde in Folge von Drogenkonsum befürchtet, und das auch noch überwiegend mit Absicht.
Soll der Kongress ein Gesetz gegen Howards Taten verabschieden? Soll die Polizei ihn anschließend verhaften, und der Staatsanwalt ihn dafür anklagen, dass er ein Versager ist?
Wieder scheint die Vorstellung absurd, jemanden für ein derartiges Verhalten zu verhaften und einzusperren, so unerwünscht es auch sein mag. Da [139] Drogenkonsum lediglich ein Risiko birgt, anschließend in der jeweiligen Weise zu handeln, ist die Ansicht noch absurder, man solle Menschen für Drogenkonsum verhaften und einsperren mit der Begründung, dieser habe möglicherweise solche Folgewirkungen.

3 Das Unrecht von Drogenverboten

Der Philosoph Douglas Husak bezeichnete Drogenverbote als das größte Unrecht, das in den Vereinigten Staaten seit dem Ende der Sklaverei verübt wurde. Das ist nicht übertrieben. Wenn die Drogengesetze Unrecht sind, dann befinden sich zu jedem Zeitpunkt 450.000 Menschen zu Unrecht hinter Gittern.
Warum sollte man die Drogengesetze für Unrecht halten? Husaks Überlegung beruft sich auf ein Prinzip, das die wenigsten ablehnen dürften: Der Staat begeht Unrecht, wenn er ohne guten Grund Menschen bestraft. Wir haben gesehen, dass die meistgenannten Gründe für Drogenverbote nicht stichhaltig sind. Wenn deren Verfechter nichts besseres vorbringen, dann müssen wir folgern, dass sie keine vernünftige Rechtfertigung für die Bestrafung von Drogenkonsumenten haben. Wir haben ohne guten Grund hunderttausende Menschen grundlegender Freiheiten beraubt und sie widrigen Bedingungen ausgesetzt.
Das ist bereits schlimm genug. Aber ich will etwas Stärkeres vertreten, nämlich dass wir nicht nur Menschen ohne guten Grund bestrafen, sondern dass wir sie für die Ausübung ihrer natürlichen Rechte bestrafen. Menschen haben das Recht, Drogen zu konsumieren. Dieses Recht gilt weder uneingeschränkt noch ausnahmslos: Nehmen wir beispielsweise an, es gäbe eine Droge, die nach der Einnahme bei einem erheblichen Anteil der Konsumenten dazu führt, dass sie unwillkürlich und unmotiviert andere Menschen angreifen. Ich meine, dass es Aufgabe des Staates wäre, den Konsum dieser Droge zu unterbinden. Doch keine vorhandene Droge passt auf diese Beschreibung. Tatsächlich bin ich der Ansicht, dass die Drogengesetze klar weitaus mehr Kriminalität verursachen als die Drogen selber; worauf ich hier nicht näher eingehen kann.
Der Idee eines Rechts auf Drogenkonsum leitet sich von der Idee ab, dass Menschen ihren eigenen Körper besitzen. Das heißt, ein Mensch hat das Recht, die Herrschaft über seinen Körper auszuüben, einschließlich des Rechts, zu entscheiden, wie er benutzt wird, und andere von dessen Gebrauch auszuschließen, ähnlich wie das bei der Herrschaftsausübung über sein (sonstiges) Eigentum der Fall ist. Diese Aussage ist etwas vage, gleichwohl können wir die grundlegende Idee erkennen, welche die Moral des gesunden Menschenverstandes verkörpert. Gewiss erscheint es so, dass wenn man überhaupt ein Recht an etwas hat, es sich dabei um den eigenen Körper handeln muss. Dies erklärt, warum wir glauben, dass andere uns nicht körperlich angreifen oder entführen dürfen. Es erklärt, warum wir nicht akzeptieren, dass unwillige Probanden zu medizinischen Experimenten herangezogen werden. Selbst wenn diese Experimente zum Gemeinwohl beitragen, darf der Rest der Gesellschaft nicht beschließen, Ihren Körper ohne Ihre Einwilligung in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. Es erklärt, warum [140] einige glauben, Frauen hätten ein Recht auf Abtreibung, und andere nicht. Erstere glauben, Frauen hätten ein Recht, mit ihrem eigenen Körper zu tun, was sie wollen. Letztere glauben, dass ein Fötus eine eigenständige Person sei, und eine Schwangere kein Recht habe, dessen Körper zu schaden. So gut wie niemand stellt in Frage, dass wenn es sich bei einem Fötus lediglich um einen Körperteil der Schwangeren handelt, diese dann ein Recht hat, sich für eine Abtreibung zu entscheiden. Ebenso stellt kaum jemand in Frage, dass wenn es sich bei einem Fötus um eine eigenständige Person handelt, die Schwangere dann kein Recht hat, ihn zu vernichten. Praktisch niemand stellt in Frage, dass Menschen ein Recht an ihrem eigenen Körper haben doch keines am Körper anderer Menschen.
Das Recht, die Herrschaft über den eigenen Körper auszuüben, darf nicht so verstanden werden, dass man ein Recht habe, den eigenen Körper in jeder erdenklichen Weise zu benutzen, ebensowenig wie man sein Eigentum auf jede erdenkliche Weise benutzen darf. Vor allem darf man seinen Körper nicht einsetzen, um damit anderen auf bestimmte Art zu schaden, wie man auch sein Eigentum nicht dazu verwenden darf, anderen zu schaden. Doch beim Drogengebrauch handelt es sich wohl um ein Paradebeispiel für die legitime Ausübung des Rechtes, den eigenen Körper zu steuern. Drogenkonsum findet im Körper des Konsumenten und dessen unmittelbarer Umgebung statt, und die spezifische Wirkung findet im Körper des Konsumenten statt. Wenn wir Drogenkonsum als bloße Änderung an Körper und Geist des Konsumenten auffassen, ist schwer einzusehen, wie irgendjemand, der überhaupt an Rechte glaubt, bestreiten könnte, dass dieser durch ein Recht geschützt ist, denn: (a) ist schwer einzusehen, wie jemand, der an Rechte glaubt, bestreiten könnte, dass Menschen ein Recht über ihren eigenen Körper und Geist haben, und (b) ist schwer einzusehen, wie jemand, der an solche Rechte glaubt, bestreiten könnte, dass Drogenkonsum, der als bloße Änderung an Körper und Geist des Konsumenten aufgefasst wird, ein Fall der Anwendung des eigenen Rechts über den eigenen Körper und Geist ist.
Betrachten wir zwei Einwände, die Verfechter eines Verbots anbringen können. Erstens können sie anführen, Drogenkonsum verändere nicht nur Körper und Geist des Konsumenten sondern schade auch dessen Familie, seinen Freunden und Kollegen sowie der Gesellschaft. Auf dieses Argument bin ich in Abschnitt 2↑ eingegangen. Dass eine Handlung als irgendwie „schädlich“ für andere bezeichnet werden kann, macht diese noch nicht strafwürdig. Wir brauchen hier nicht den Versuch unternehmen, ein allgemeines Kriterium dafür aufzustellen, welche Art Schäden eine Handlung strafwürdig machen; es reicht aus darauf hinzuweisen, dass bestimmte Arten von „Schäden“ existieren, welche praktisch niemand als strafwürdig erachtet – darunter die „Schäden“ für andere durch schlechte Schulleistungen, Unfähigkeit am Arbeitsplatz oder Gleichgültigkeit als Staatsbürger. Davon abgesehen stimme ich mit den Verfechtern des Verbots zumindest in Folgendem überein: Niemand sollte es erlaubt sein, unter dem Einfluss entsprechender Drogen ein Fahrzeug zu führen oder schwere Maschinen zu bedienen; Schwangeren sollte die Einnahme von Drogen untersagt werden, wenn feststeht, dass diese mit erheblichen Risiken für ihr Kind verbunden sind. (Ich übergehe die Frage, welcher Schwellwert für das Risiko gelten soll, und ebenso [141] die empirische Frage hinsichtlich der tatsächlichen Risiken illegaler Drogen. Damit kenne ich mich nicht aus). Doch in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle schadet Drogenkonsum niemandem auf irgendeine relevante Art, d. h. auf eine Art, die wir normalerweise für strafwürdig erachten. Er sollte daher nicht verboten werden.
Zweitens könnte ein Verfechter des Verbots einwenden, beim Drogenkonsum handele es sich nicht um die Ausübung eines Rechts des Konsumenten über seinen eigenen Körper, weil der Betreffende sich nicht wirklich frei für den Drogenkonsum entscheide. Womöglich werden die Drogen nur aufgrund eines psychischen Zwangs konsumiert, weil diese einen sirenenartigen Reiz ausüben und die Wahrnehmung des Konsumenten verzerren, und er nicht bemerkt, wie schlimm Drogen sind, oder etwas in dieser Art. Die genaue Form dieses Einwandes spielt keine Rolle; jedenfalls gerät der Verbotsverfechter in eine Zwickmühle. Wenn Konsumenten sich nicht frei für den Gebrauch von Drogen entscheiden, dann ist es Unrecht, sie für den Konsum zu bestrafen. Denn wenn sich ein Konsument nicht frei entscheidet, dann ist er auch nicht moralisch für seine Entscheidung verantwortlich, und es ist Unrecht, jemanden für etwas zu bestrafen, für das er nicht verantwortlich ist. Doch wenn sich ein Konsument wirklich frei dafür entscheidet, Drogen zu nehmen, dann übt er mit dieser Entscheidung das Recht über seinen Körper aus.
Ich habe versucht, die besten Argumente zu finden, die Verbotsverfechter anbringen könnten, doch tatsächlich bleiben sie in dieser Frage bemerkenswert stumm. Wenn ein Land in den Krieg zieht, konzentriert es sich darauf, wie der Sieg zu erringen ist, und verschwendet kaum einen Gedanken auf die Rechte der Opfer im Feindesland. Gleichermaßen scheint eine Folge von Amerikas „Kriegserklärung“ an die Drogen darin zu liegen, dass die Verbotsverfechter die Rechte von Drogenkonsumenten nahezu völlig vernachlässigen. Die meisten übersehen das Problem oder erwähnen es kurz, nur um es dann ohne Begründung abzutun. Im Bestreben, die Befürworter einer Legalisierung in Verruf zu bringen, zeichnet das US-Bundesamt für Drogenpolitik folgende Karikatur:
Der lässige Zynismus, der sich um die Drogenfrage rankt, ist nicht zufällig entstanden. Ihn zu sähen, war das bewusste Ziel einer jahrzehntelangen Kampagne der Befürworter einer Legalisierung, Kritikern deren Mantra lautet „nichts funktioniert“ und deren zentrale Einsicht zu sein scheint, dass sie das Unaussprechliche nicht vorzuschlagen brauchen nämlich eine Welt, in der Drogen allgegenwärtig sind, und in der Konsum und Abhängigkeit durch die Decke schießen, solange sie sich nur hinter der nichtssagenden Verwaltungskritik verstecken, der Versuch, die Drogen in den Griff zu bekommen, „funktioniere“ nicht.
Dabei unterschlägt sie offensichtlich zentrale Fragen, die ich in diesem Aufsatz erörtert habe. Die Annahme scheint gerechtfertigt, dass diese Verbotsverfechter keine Rechtfertigung dafür vorlegen werden, woher der Staat sich das Recht nimmt, gewaltsam in die Entscheidung von Menschen in Bezug auf ihren eigenen Körper einzugreifen. [142]

4 Fazit

Zweifelsohne war der Krieg gegen die Drogen in vielerlei Hinsicht verheerend, wovon andere Autoren besser zu Schreiben verstehen, in Bezug auf die Kriminalitätsentwickung, die Korruption der Polizei und die Bürgerrechte, um nur einige Stichworte zu nennen. Doch darüber hinaus ist der Krieg gegen die Drogen schon in seiner Anlage eine moralische Zumutung. Wenn wir uns irgendeine Achtung vor Menschenrechten erhalten wollen, können wir keine Gewalt anwenden, um Menschen aus verstiegenen Gründen ihrer Freiheit und ihres Eigentums zu berauben. Die Ausübung derartigen Zwangs erfordert eine zwingende, klar formulierte Begründung. Die meisten Gründe, die im Fall des Drogenverbots tatsächlich vorgebracht wurden, hielte man für kläglich, brächte man sie in einem anderen Zusammenhang vor. Die Wenigsten würden das Ansinnen ernst nehmen, Menschen dafür einzusperren, dass sie ihrer eigenen Gesundheit schaden, schlechte Schüler sind oder den amerikanischen Traum nicht teilen. Noch schwerer fällt zu glauben, dass wir Menschen für ein Verhalten einsperren sollten, das zu derartigen Folgen lediglich führen kann. Dennoch handelt es sich dabei um die Kernargumente für die Aufrechterhaltung des Verbots – neben weiteren ähnlich schwachen Argumenten.
Verbotsverfechter sind gleichfalls zu keiner Erwiderung auf das Argument fähig, Menschen hätten ein Recht, Drogen zu konsumieren. Jede derartige Erwiderung müsste entweder bestreiten, dass Menschen das Recht haben, ihren Körper zu beherrschen, oder dass es sich beim Drogenkonsum um eine Ausübung dieses Rechts handelt. Wir haben gezeigt, dass die Art von Schäden, welche Drogenkonsum angeblich der Gesellschaft zufügt, nicht als Argument dagegen taugen, dass es sich um die Ausübung des Rechts der Konsumenten über ihren eigenen Körper handelt. Und die Behauptung, Drogenkonsumenten seien nicht in der Lage, ihr Verhalten zu steuern, oder wüssten nicht, was sie tun, lässt noch rätselhafter erscheinen, wie man zu der Ansicht gelangen kann, Drogenkonsumenten gehörten für ihr Verhalten bestraft.
Ich schließe mit der Antwort auf eine Frage, die der Verbotsverfechter James Inciardi gestellt hat:
Die Regierung der Vereinigten Staaten wird Drogen nicht in naher Zukunft legalisieren – wenn sie es je tun wird, und mit Sicherheit nicht in diesem [dem 20.] Jahrhundert. Warum also so viel Zeit, Kosten und geistigen und seelischen Aufwand in einen Kampf gegen Windmühlen stecken? … Wir sollten inzwischen wissen, dass weder Politiker noch das Gemeinwesen jähe und drastische Strategiewechsel akzeptieren.
In den Vereinigten Staaten sitzen derzeit 450.000 Menschen zu Unrecht im Gefängnis. Inciardi mag tragischerweise recht damit haben, dass die Regierung keinerlei Absicht hat, diese massive Rechtsverletzung am eigenen Volk zu beenden. Dennoch bleibt es die Pflicht von Bürgern sowie politischen und gesellschaftlichen Denkern, das Unrecht zu benennen und es nicht stillschweigend zu akzeptieren. Stellen Sie sich einen Befürworter der Sklaverei vor, der Jahrzehnte vor dem Bürgerkrieg einwendet, Abolitionisten [143] sollten ihre Stimme schonen und sich aussichtsreicheren Zielen widmen – etwa der Verbesserung der Lebensbedingungen von Sklaven, angesichts der Tatsache, dass sie bei den Südstaaten in absehbarer Zeit auf taube Ohren stoßen. Die Sklaverei bildet einen Schadfleck in der Geschichte unseres Volkes, aber dieser wäre um so schändlicher, hätte in jener Zeit niemand das Wort dagegen ergriffen.
Ist dieser Vergleich überzogen? Ich finde nicht. Der Schaden, zu Unrecht inhaftiert zu sein, ist qualitativ vergleichbar (obgleich er früher endet) mit dem Schaden, versklavt zu sein. Die zunehmend beliebte schablonenhafte Darstellung von Drogenkonsumenten und -händlern seitens unserer Volksvertreter und ihre Rolle als Sündenbock lässt sich mit den rassistischen Vorurteilen früherer Generationen vergleichen. Doch nur sehr wenige verwenden sich für Drogenkonsumenten. Vielleicht lässt sich das Zögern Prominenter, für die Rechte von Drogenkonsumenten einzutreten, mit dem schlechten Image erklären, das wir mit Drogenkonsumenten verbinden, und der Furcht, mit ihnen in Verbindung gebracht zu werden. Dennoch bleibt diese Haltung ein Rätsel. Ich habe selbst illegale Drogen konsumiert. Ich kenne viele anständige und erfolgreiche Menschen innerhalb und außerhalb meines Berufes, die illegale Drogen konsumiert haben. Ein US-Präsident, ein Vizepräsident, ein Sprecher des Repräsentantenhauses und ein Richter am Obersten Gerichtshof haben alle zugegeben, illegale Drogen konsumiert zu haben. Mehr als ein Drittel aller Amerikaner über elf haben illegale Drogen konsumiert. Doch lassen wir für einen Moment die absurde Vorstellung außer acht, all diese Menschen strafrechtlich verfolgen zu wollen. Mein Standpunkt lautet: Wenn wir vom Unrecht des Drogenverbots überzeugt sind, dann können wir nicht stillhalten angesichts des massenhaften Unrechts in unserem eigenen Land, selbst wenn unser Aufbegehren auf taube Ohren stoßen sollte. Und radikale gesellschaftliche Reformen haben sich glücklicherweise mehr als einmal in unserer Geschichte ereignet, wobei moralische Argumente den Anstoß gaben.

Literatur

[1] David B. et al. „Annual Deaths Attributable to Obesity in the United States.“ Journal of the American Medical Association vol. 282 no. 16: 1530–1538.

[2] Centers for Disease Control (CDC) „Annual Smoking-Attributable Mortality, Years of Potential Life Lost, and Economic Costs—United States, 1995–1999.“ Morbidity and Mortality Weekly Report 51: 300–303. http://www.cdc.gov/mmwr/PDF/wk/mm5114.pdf

[3] „Prevalence of Obesity Among U.S. Adults, by Characteristics.“ http://www.cdc.gov/nccdphp/dnpa/obesity/trend/prev_char.htm

[4] „Overweight and Obesity: Frequently Asked Questions.“ http://www.cdc.gov/nccdphp/dnpa/obesity/faq.htm

[5] Douglas. Drugs and Rights (Cambridge University Press).

[6] Douglas. Legalize This! The Case for Decriminalizing Drugs (London: Verso).

[7] James A. „Against Legalization of Drugs“ in Arnold Trebach und James Inciardi, Legalize It? Debating American Drug Policy (Washington, D.C.: American University Press).

[8] Daniel. „Legalization Would Be a Mistake“ in Timothy Lynch, Hrsg., After Prohibition (Washington, D.C.: Cato Institute).

[9] Office of National Drug Control Policy (ONDCP). National Drug Control Strategy 2002 (Washington, D.C.: Government Printing Office). http://www.whitehousedrugpolicy.gov/publications/policy/03ndcs/

[10] „Drug Use Consequences.“
http://www.whitehousedrugpolicy.gov/publications/policy/03ndcs/table19.html

[11] David. „Dodging the Drug Question.“ ABCNews.com, 19. Aug. 1999.

[12] Arnold S. „For Legalization of Drugs“ in Arnold Trebach und James Inciardi, Legalize It? Debating American Drug Policy (Washington, D.C.: American University Press).

[13] Statistical Abstract of the United States 2001 (Washington, D.C.: Government Printing Office).

[14] „Resident Population Estimates of the United States by Sex, Race, and Hispanic Origin.“ http://www.census.gov/population/estimates/nation/intfile3-1.txt

[15] U.S. Department of Justice (DOJ). „Profile of Jail Inmates 1996.“ (Washington, D.C.: Government Printing Office). http://bjs.ojp.usdoj.gov/content/pub/pdf/pji96.pdf [Link vom Übersetzer aktualisiert, abgerufen am 31. Dez. 2014]

[16] „Prisoners in 2001.“ (Washington, D.C.: Government Printing Office). http://bjs.ojp.usdoj.gov/content/pub/pdf/p01.pdf [Link vom Übersetzer aktualisiert, abgerufen am 31. Dez. 2014]

[17] James Q. „Against the Legalization of Drugs.“ Commentary 89: 21–28.